Für Verträge ab 13.06.2014 gilt ein neues Fernabsatzgesetz. Die Neuerung des Fernabsatzgesetzes betrifft uns Makler aber auch Sie als unsere Kunden. Aber was bedeutet das genau für Sie als Kunde?
Bisherige Regelung: Die aktuelle Rechtssprechung besagt, dass bereits ein Anruf bzw. eine e-Mail seitens Ihnen als Kunde (z.B. zum Zweck einer Nachfrage oder dem Wunsch nach Besichtigung einer angebotenen Immobilie) schon grundsätzlich ein Angebot zum Abschluss eines Maklervertrages darstellt.
Indem der Makler dem Interessenten die gewünschten Auskünfte erteilt, nimmt er Ihr Angebot stillschweigend an. Damit kommt es (rechtlich gesehen) bereits in diesem Moment zum Abschluss eines Maklervertrages. Dieser beinhaltet aber nur, dass Sie – im Falle Sie entscheiden sich für die angebotene Immobilie und ein notarieller Kaufvertrag bzw. ein Mietvertrag wird abgeschlossen – die Maklerprovision zahlen werden.
Es bedarf nicht der Schriftform, denn eine Formvorschrift gibt es für Maklerverträge nicht. Jedoch wird die Maklerprovision immer erst bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages verdient und fällig. Alle bis dahin geleisteten Maklerleistungen (Informationen, Besichtigungen usw.) sind natürlich völlig kostenfrei für Sie!
Jetzt gültige Regelung
Da es bei einem Maklervertrag nicht der Schriftform bedarf, kann dieser also ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Beteiligten oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande kommen und fällt damit unter das Fernabsatzgesetz. Dieses findet nach Europarecht ab 13.06.2014 auch Anwendung auf Dienstleistungsverträge.
Das Europarecht ordnet an, dass neben der eigentlichen Widerrufsbelehrung (s. unten auf dieser Seite) auch ein Muster-Formular für einen Widerruf (Musterformular Widerruf.pdf
Sie sind nicht verpflichtet, dieses Formular zu verwenden sondern können Ihren Widerruf auch anders eindeutig schriftlich erklären.
NEU für Sie als Kunde ist, dass Sie uns bestätigen müssen, die Widerrufsbelehrung erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Nach Ihrer Bestätigung müssen wir 14 Tage warten, bis wir mit unserer Arbeit fortfahren können. Das heißt, Sie können weitere Informationen zum Objekt erst zwei Wochen später erhalten, bzw. wir können auch Besichtigungen erst zwei Wochen später durchführen! Dieser Ablauf kann beschleunigt werden: Das Fernabsatzgesetz erlaubt den sofortigen Beginn der Makler-Tätigkeit, wenn Sie uns dies schriftlich erlauben. Nutzen Sie hierzu gerne das Muster-Formular als Download.pdf (>Widerrufsbelehrung_Erklaerung.pdf)
Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.
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Steppan & Co. Immobilien GmbH
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